Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Unterhaltssätze für minderjährige und volljährige Kinder durch die Erhöhung der Bedarfe und der Erhöhung des Kindergeldes geändert, sodass ab Januar 2025 die aus der beigefügten Tabelle ersichtlichen Zahlbeträge (letzte Tabelle auf Seite 3) gelten.