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Reisevollmacht für den Spanienurlaub

18. März 2025/von Rechtsanwalt Henning Gralle

Vater verweigert Zustimmung grundlos

Für kommenden Sommer werden aktuell Urlaubsreisen gebucht. Bei Auslandsreisen ist zu erwarten, dass jedenfalls an Flughäfen auch bei innereuropäischen Reisen von den Grenzbeamten nach einer schriftlichen Reisevollmacht gefragt wird, soweit nicht beide sorgeberechtigten Eltern mit dem Kind verreisen.

Vater verweigert Zustimmung

Vor dieser Problematik stand vorliegend eine Mutter, die über Silvester 2024  mit ihrem sechsjährigen Kind für einige Tage alleine nach Spanien reisen wollte. Der Kindesvater, ebenfalls sorgeberechtigt, war mit dieser Reise nicht einverstanden und verweigerte trotz Einschaltung des Jugendamtes seine Zustimmung. Gründe für die Verweigerung hat er nicht genannt.

Die Kindesmutter hatte vorgetragen, dass in der Vergangenheit an deutschen Flughäfen erfahrungsgemäß bei Reisen mit einem minderjährigen Kind die Grenzbeamten nach einer schriftlichen Bestätigung über die Zustimmung des weiteren Elternteils fragen und eine Vorlage verlangen.

Reiseberechtigung  durch Gerichtsbeschluss

Im Bewusstsein dieser Reiseproblematik beantragte die Kindesmutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dass das Familiengericht per Beschluss der Kindesmutter gestattet ohne Zustimmung des anderen Elternteils nach Spanien zu verreisen. Das Amtsgericht Schöneberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom Dezember vergangenen Jahres (Aktenzeichen 87 F 5169/24) die Auffassung der Mutter bestätigt und betont, dass es gerichtsbekannt sei, dass bei der Ausreise immer wieder auch für Reisen in das europäische Ausland sogenannte Reisevollmachten vorzulegen seien, die vom mitsorgeberechtigten Elternteil zu unterzeichnen sein. Daher, so das Familiengericht, bestünde ein dringendes Regelungsbedürfnis. Der Umgang des Kindesvaters sei nicht betroffen, es seien auch keine Gründe ersichtlich, warum das Kind nicht nach Spanien mit der Mutter verreisen dürfe.

Fazit

Trotz Vorliegens einer sogenannten Alltagsangelegenheit kann vorliegend ein Regelungsbedürfnis, wie hier, bestehen, wenn zu erwarten ist, dass es praktische Probleme bei der Reise gibt. Ohne Reisevollmacht ist zu erwarten, dass eine Ausreise am Flughafen schon gar nicht möglich sein wird und die Urlaubsfreuden für Kind und Mutter nicht realisiert werden können. Hinzu kommt der finanzielle Schaden für nicht in Anspruch genommene Flugreise und Kosten für das Ferienhaus in Spanien. 

https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/07/140px-NWZ-Logo.png 141 140 Rechtsanwalt Henning Gralle https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/06/logo-gralle-neu3-300x90.png Rechtsanwalt Henning Gralle2025-03-18 18:18:262025-03-18 18:18:54Reisevollmacht für den Spanienurlaub

Rechtsanwalt Henning Gralle veröffentlicht regelmäßig Artikel zu interessanten familienrechtlichen Themen in der Nordwest-Zeitung.

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