Kein Umgang gegen den Willen des Kindes
Grundsätzlich hat jeder Elternteil das Recht zum Umgang mit seinem Kind. Ein Ausschluss dieses Rechts kommt nur in Betracht, wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet wäre. Das Umgangsrecht darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen […]