Umgangsrecht – Fachanwalt Familienrecht Oldenburg

Informationen und Hilfe zum Thema Umgangsrecht finden Sie hier. Rechtsanwalt Henning Gralle ist als Fachanwalt in Oldenburg auf das Familienrecht spezialisiert. Er hat Erfahrung im Umgangsrecht seit über 20 Jahren.

Worauf müssen Sie achten?

  • Zum Wohle des Kindes

    Beim Umgangsrecht steht immer das Kindeswohl an erster Stelle.

  • Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern

    Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis ihres Kindes zum andern Elternteil erschwert. Das Kind soll die Spannungen zwischen den Eltern nicht miterleben müssen.

Worum geht es beim Umgangsrecht?

Im Gegensatz zum Sorgerecht regelt das Umgangsrecht nicht, wie die Lebensführung des Kindes aussehen soll, sondern wer ein Recht auf Kontakt zum Kind hat. Meistens geht es dabei um das Recht der Eltern, aber auch Großeltern und sogar entferntere Verwandten wie Onkel und Tanten können ein Umgangsrecht haben.

Besonders Zeitpunkt und Dauer von Besuchsrechten sind oft Streitgegenstand. Ob nun nur am Wochenende, in den Ferien oder jeden Tag: Jede Regelung muss individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden.

Wir arbeiten das mit Ihnen aus!

Umgangsrecht für Anfänger

Im Familienrecht versteht man unter Umgangsrecht den Anspruch auf gegenseitigen Kontakt zwischen einem minderjährigen Kind und seinen Eltern. In Einzelfällen können auch andere nahe Verwandte mit einer besonderen Nähebeziehung zum Kind ein Umgangsrecht haben. Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge geregelt.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein geregelter Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl förderlich ist. Deswegen müssen die Eltern eine Umgangsregelung treffen, wenn sie getrennt leben, um dem Anspruch des Kindes gerecht zu werden.

Können sich die Umgangsberechtigten nicht einigen oder wird der Umgang nachträglich verweigert, entscheidet auf Antrag das Familiengericht in einem Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Was häufig nicht beachtet wird: Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Eltern und Dritten, insbesondere Familienangehörigen. Das gilt besonders für nahe Verwandte wie etwa Geschwister oder Großeltern. Deswegen ist auch im Sinne des Kindeswohls eine schnelle und möglichst einvernehmliche Regelung wichtig.

Häufig gestellte Fragen zum Umgangsrecht („FAQ“)

Unter „Umgang“ versteht man das Besuchsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt. Das ist der Fall, wenn der Elternteil kein Recht zur elterlichen Sorge (Sorgerecht) gegenüber dem Kind hat. Oder wenn zwar ein gemeinsames Sorgerecht besteht, das Kind aber bei dem anderen Elternteil lebt. Die Eltern haben das Recht und zugleich die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Beim Umgangsrecht geht es darum, dass der Umgangsberechtigte einen gewissen Zeitraum mit dem Kind verbringen. So kann er sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes überzeugen. Der regelmäßige Kontakt zwischen Kind und Umgangsberechtigtem soll vor allem einer Entfremdung vorzubeugen.

Pauschale Regeln gibt es hier nicht – alles bemisst sich am Maßstab des Kindeswohls. Ein regelmäßiger Umgang mit einem festen Rhythmus ist in der Regel besser als flexibel gehandhabte Besuchskontakte. Das Kind hat ein Bedürfnis nach klaren Strukturen. Eine Entfremdung zwischen Kind und Elternteil soll verhindert werden. Das kindliche Zeitempfinden ist zu berücksichtigen, daher sind bei kleinen Kindern (Krippe oder Kindergarten) häufigere aber kürzere Besuche vorzuziehen. Ein Umgang von ein- bis zweimal in der Woche bis zu 4 Stunden bei vierjährigen Kindern kann durchaus angemessen sein.

Grundsätzlich muss der Umgangsberechtigte, also meistens der Vater, das Kind vom anderen Elternteil abholen und dorthin zurückbringen. Damit verbundene Fahrtkosten sind möglicherweise beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen.

Bevor das Familiengericht in einer unklaren Besuchsangelegenheit entscheidet, ist das örtliche Jugendamt zu beteiligen. Es berät die Eltern. Soweit die Besprechungen beim Jugendamt nicht fruchten und ein Elternteil damit unzufrieden ist, ist der Gang zum Familiengericht üblich.

Zwischen Einreichung eines Antrages beim Familiengericht zur Regelung des Umgangs und einem Gerichtstermin liegen der Regel 4-6 Wochen. Im Gerichtstermin gelingt häufig, aber nicht immer, eine einvernehmliche Regelung unter Mitwirkung des Familienrichters. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht im Sinne des Kindes.

Auch die Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangskontakte sind zulässig, wenn dies dem Wohle des Kindes dient. Gründe dafür sind

  • Gewalt gegenüber dem Kind
  • Alkoholismus oder
  • Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Bevor ein Umgang vollständig ausgeschlossen wird, kommt häufig ein begleiteter Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes bei Gegenwart eines Mitarbeiter des Jugendamtes als Begleitpersonen in Betracht. Auch die Installierung eines Umgangspflegers, der bei der Übergabe des Kindes dabei ist, ist ein häufiges Mittel, um die Besuchskontakte zu gewährleisten.

Kommt es über das Umgangsrecht zum Streit, betrachtet man als Betroffener Elternteil das Thema aus dem jeweils eigenen Blickwinkel:

Pro Umgangsrecht

Sie möchten für sich ein Umgangsrecht erreichen, dass Ihnen vom anderen Elternteil nicht – oder nicht wie gewünscht – eingeräumt wird.

Contra Umgangsrecht

Sie sind in der Position, dass Sie dem anderen Elternteil das Umgangsrecht nicht – oder nicht in der Form – gewähren möchte, wie er das für sich reklamiert.

Für beide Positionen gibt es in der Regel gute Gründe. Als Anwalt habe ich grundsätzlich jeweils die Interessen meines Mandanten zu vertreten und dessen Rechtsansprüche durchzusetzen. Aber auch ich habe das Wohl Ihres Kindes zu beachten und werde Sie in diesem Sinne beraten.

Spezialisiert auf Umgangsrecht

Rechtsanwalt Henning Gralle
Fachanwalt für Familienrecht
in Oldenburg

Rechtsanwalt Henning Gralle aus Oldenburg hat Erfahrung im Familienrecht seit mehr als 20 Jahren. Als Fachanwalt ist er ganz auf das Familienrecht spezialisiert:

  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht (insbesondere Aufenthaltsrecht)
  • Besuchsrecht (speziell der Großeltern)
  • Namensrecht
  • Abstammungsfragen

Wenn es um Kinder geht, ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Fachanwalt Henning Gralle hat viel Erfahrung in sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Auseinandersetzung – er ist selbst Vater zweier minderjähriger Kinder. Er hilft Ihnen, eine Lösungen zu finden zum Wohle Ihrer Kinder.

Ihr Ansprechpartner vor Ort in Oldenburg

Warum in die Ferne schweifen? Mit Fachanwalt Henning Gralle haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort in Oldenburg. Aus jahrelanger persönlicher Erfahrung kennt er die Besonderheiten der Gerichte in Oldenburg und Umgebung.

Klären Sie jetzt Ihr persönliches Anliegen und sprechen Sie mit dem Anwalt.

Auslandsreisen zu Coronazeiten

Über das Ziel entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil Es…

Betreuung durch Tagesmutter: beide Eltern müssen zustimmen

Betreuung durch Dritte ist nicht nur eine Angelegenheit des täglichen…

Wer betreut, der bestimmt auch

Während des Umgangs mit dem Kind kann der Vater frei entscheiden Der…