Fachanwalt Familienrecht Oldenburg
  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Menü Menü

Pflegefamilie statt Elternhaushalt – Familiengericht sieht Vernachlässigung

17. März 2022/von Rechtsanwalt Henning Gralle

Eine Trennung des Kindes von seiner Familie gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern ist erst dann zulässig, wenn das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei einem Verbleiben in oder einer Rückkehr in die Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.

Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig festgestellt, dass bei den Eltern von mangelnder Erziehungseignung auszugehen sei, wenn die Kinder im Haushalt hochgradig vernachlässigt würden und unzweifelhaft vorhandene Schädigungen auf physische Entbehrung und fehlende emotionale Zuwendung zurückzuführen seien (Entscheidung vom 14. Oktober 2021, Aktenzeichen 2 UF 74/21).

Konkrete Verfehlungen

Fünf Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren lebten mit ihren Eltern in einem Haushalt. Nach wiederholten Jugendamts-Meldungen und diversen Polizeieinsätzen wurden die Kinder in Obhut genommen. Es sei festgestellt worden, dass die Kinder nicht ausreichend mit Essen versorgt sein. Auch hätten die Eltern es nicht geschafft, die Kinder vor Krankheiten zu schützen, der regelmäßige Schulbesuch sei nicht sichergestellt. Es kam zu Klassenwiederholungen. Die jüngeren Kinder sind entwicklungsverzögert. Ein Kindergarten-Besuch wurde abgelehnt.

Die inhaltliche Tiefe als auch der Umfang der elterlichen Verfehlungen rechtfertigen vorliegend eine Unterbringung in einer Pflegefamilie. Es hätte sich in den ersten Monaten bereits gezeigt, dass sich alle Kinder in Wohngruppen und Erziehungsstellen gut eingelebt hätten. Ein milderes Mittel als die Fremdunterbringung sei nicht ersichtlich, da bei den Eltern eine Bereitschaft zur Mitarbeit nicht festzustellen sei.

Im Ergebnis begründet das OLG, dass eine erhebliche Gefahr bei der Entwicklung der Kinder festzustellen sei. Dies beruhe auch auf konkreten Verdachtsmomenten und nicht nur auf abstrakten Gefahren.

Mildere Mittel nicht erkennbar

Die Familienrichter waren auch in der zweiten Instanz der Auffassung, dass die im Gesetz möglichen Einzelmaßnahmen wie die Entziehung der Elternrechte im Bereich der Gesundheitsfürsorge, der Schulangelegenheiten sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts erforderlich und angemessen waren.

Fazit: Zwar ist durch das Grundgesetz garantiert, dass die Pflege und Erziehung der Kinder frei von staatlichen Einflüssen ist. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht im Rahmen seiner Wächterfunktion Maßnahmen ergreifen, die bis zur Herausnahme eines Kindes aus der Familie reichen können.

https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/07/140px-NWZ-Logo.png 141 140 Rechtsanwalt Henning Gralle https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/06/logo-gralle-neu3-300x90.png Rechtsanwalt Henning Gralle2022-03-17 12:44:222022-03-17 12:44:38Pflegefamilie statt Elternhaushalt – Familiengericht sieht Vernachlässigung

Rechtsanwalt Henning Gralle veröffentlicht regelmäßig Artikel zu interessanten familienrechtlichen Themen in der Nordwest-Zeitung.

Weitere Beiträge:

  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
  • Reisevollmacht für den Spanienurlaub18. März 2025 - 18:18
  • ADHS-Behandlung ist von Bedeutung 25. Februar 2025 - 13:24
  • Düsseldorfer Tabelle 202522. Januar 2025 - 12:36
  • Kindeseltern entscheiden über Umgang19. November 2024 - 15:53
  • Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse entscheidend19. September 2024 - 10:17
  • Verwandtenpflege für Großkind17. Juli 2024 - 17:55
  • Altersunterhalt als Rentner28. Mai 2024 - 18:48
  • Kindesumgang gegen Geld sittenwidrig?3. Mai 2024 - 16:30
  • Sittenwidriger Darlehnsvertrag nicht nur bei Eheleuten5. Februar 2024 - 16:29
  • Betreuungsunterhalt bei Schwerstbehinderung auch für volljährige Tochter29. November 2023 - 12:14
  • Sorgerechts-Entzug bei fehlender Hilfe22. September 2023 - 9:15
  • Kein Sorgerechtsentzug bei versäumten U-Untersuchungen16. August 2023 - 19:45
  • Umgang mit Hund bei Beziehungsende22. Juni 2023 - 10:18
  • Jugendamt muss Gericht einschalten22. Mai 2023 - 9:21
  • Hohes Einkommen – hoher Kindesunterhalt23. April 2023 - 14:53
  • Zweijähriges Kind ist vor Raketen zu schützen27. März 2023 - 15:39
  • Ehehaus während der Trennung aufteilen 28. Februar 2023 - 17:00

Rechtsanwalt / Fachanwalt
Henning Gralle

Alexanderstraße 111
26121 Oldenburg

  0441 / 96 94 81 40

  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
Kürzlich
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
Beliebt
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Unterhaltspflichten und ein weiteres Kind19. August 2014 - 16:05
  • OLG Oldenburg: Sorgerecht auch für den Vater17. März 2015 - 16:08
   © ralfzosel.de
0441 / 92 32 30 520
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen