Jugendamt muss Gericht einschalten
Keine Inobhutnahme ohne Familiengericht Kommt das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zu dem Schluss, dass das Kind aus dem Elternhaushalt herausgenommen werden sollte, muss es eine entsprechende familiengerichtliche Entscheidung herbeiführen. An diese Entscheidung ist das Jugendamt gebunden und kann insbesondere nicht eigenmächtig das Kind in Obhut nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover in einer […]