Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit
Kindesmutter muss nicht gegen Arbeitgeber klagen Für zwei inzwischen neunjährige Kinder, die beim Vater leben und der die Betreuungsleistung erbringt, musste die Kindesmutter Unterhalt zahlen. Als Steuerfachgehilfin mit einer 40 Stunden- Arbeitswoche hat die Mutter nicht genug Nettoeinkommen erwirtschaftet, um den Mindestunterhalt in Höhe von über 800 € aufzubringen. Der Vater war der Auffassung, die […]