Sorgerechts-Entzug bei fehlender Hilfe
Eigene Tochter mit Zuckererkrankung alleingelassen
Zu einer guten Erziehung zählt auch die Unterstützung des eigenen Kindes im Falle dauerhafter Erkrankungen. Wenn es den Eltern nicht gelingt, ausreichend Unterstützung zu geben, droht der Entzug der elterlichen Sorge für den Bereich Gesundheit, wie nachfolgender Fall zeigt:
Die seit dem achten Lebensjahr an Zucker (Diabetes mellitus Typ 1) erkrankte inzwischen 12-jährige Tochter musste wegen medizinischer Fehlversorgungen im väterlichen Haushalt mehrfach mit lebensgefährlich erhöhten Werten versorgt werden. Sogar eine Krankenhaus-Behandlung war erforderlich.
Krankenhaus-Aufenthalt
Das Oberlandesgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen 14 UF 180/22) festgestellt, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Die elterliche Sorge wurde dem Kindesvater entzogen, bei dem die Tochter überwiegend lebt. Der Kindesvater war während der Arbeitszeit in der Regel mindestens 11 Stunden täglich berufsbedingt abwesend. Die Tochter erhielt vom Vater keine Unterstützung bei dem täglichen Diabetesmanagement. Einen Aufenthalt des Kindes in einer psychosomatischen Klinik, von der Diabetologin dringend empfohlen, hat der Kindesvater abgelehnt. Bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten sowie bei der Organisation von Rezepten und Hilfsmitteln bedürfe es trotz der Erfahrung des Kindes einer elterlichen Hilfestellung. Diese seien nicht erkennbar, auch nicht bei der Mutter.
Das Oberlandesgericht hat darauf hingewiesen, dass die Entziehung der elterlichen Sorge sowie die Übertragung von Maßnahmen zu Gesundheitsfürsorge auf einen Ergänzungspfleger sachgerecht sei. Der Ergänzungspfleger könne Krankenhaustermine vereinbaren, sich um Rezepte und Hilfsmittel kümmern und mit dem Kind auf die Blutwerte und sonstigen Probleme, insbesondere im Bereich der Kontrolle bei sportlichen Aktivitäten des Kindes, besprechen.
Jedenfalls sei die Unterstützung durch einen Ergänzungspfleger in Anbetracht der Verfehlung des Kindesvaters während der vergangenen Jahre eine sachgerechte präventive Maßnahme, um weiteren Krankenhausaufenthalten aufgrund fehlerhafter Insulinbehandlung zu begegnen. Der Kindesvater habe in der Vergangenheit nicht aktiv an der Erhaltung der Gesundheit seiner Tochter mitgewirkt.
Kein aktives Mitwirken
In Anbetracht der konkret drohenden Gefährdung des Kindeswohls sei ein Entzug der elterlichen Sorge für den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge sachgerecht. Wegen der darüber hinausgehenden Bereiche der elterlichen Sorge verbleibt es bei der Verantwortung der Eltern, zum Beispiel für Schulangelegenheiten, religiöse Fragen oder finanzielle Angelegenheiten.