Betreuungsunterhalt bei Schwerstbehinderung auch für volljährige Tochter

Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung

Für welche Dauer ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen? Neben der Einkommenssituation der geschiedenen Ehegatten ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit die Pflege oder Erziehung gemeinschaftlicher Kinder die berufliche Tätigkeit einschränken. Grundsätzlich kann ein geschiedener Ehegatte wegen der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens 3 Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Dieser Anspruch verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht, dabei sind die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Betreuung des Kindes zu berücksichtigen.

Auch für volljährige Kinder besteht die Betreuungsnotwendigkeit fort, wenn entsprechende gesundheitliche Gründe beim Kind gegeben sind, wie ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Aktenzeichen 6 UF 69/23) deutlich macht.

Betreuungsunterhalt bei 19jähriger Tochter

Die 19-jährige Tochter lebt mit der geschiedenen Ehefrau in einer Wohnung, der Kindesvater leistet Volljährigenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei der 19-jährigen Tochter handelt es sich um ein Mädchen mit zwei Gendefekten (Trisomie und Monosomie), schwerster Intelligenzminderung, einem Behinderungsgrad von 100 bei Eingruppierung in Pflegegrad 4. Der wöchentliche Pflegeaufwand wurde vom medizinischen Dienst mit 70 Stunden festgestellt. Drei wöchentliche Termine bei der Physiotherapie sowie tägliches Muskeltraining sind erforderlich. Das Mädchen kann weder schreiben noch rechnen und lesen.

Das OLG hat festgestellt, dass in Anbetracht der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes ein Wechsel in eine Wohngruppe nicht angezeigt ist. Der Betreuungsaufwand der Kindesmutter ist trotz des Besuchs des Kindes in einer Förderschule erheblich. Die Kindesmutter ist auch Betreuerin des Kindes und daher berechtigt, über den Aufenthalt des eigenen Kindes in dem bisherigen Familienumfeld zu entscheiden. Zahlreiche Maßnahmen der täglichen Gesunderhaltung können nur von der Kindesmutter geleistet werden. Eine berufliche Tätigkeit neben der Betreuung des Kindes erkennt das Oberlandesgericht nur in geringem Umfang an.

Keine volle Erwerbsverpflichtung der Mutter

Im Ergebnis verbleibt es daher bei einem Ehegatten-Unterhaltsanspruch in Höhe von rund 1100 € inklusive Beiträgen für die Kranken-und Pflegeversicherung. Dieser Betrag ergibt sich aus einer unterhaltsrechtlichen Berechnung der Einkünfte der geschiedenen Ehegatten, bei der Kindesmutter werden fiktive Einkünfte eines Minijobs auf 520 € Basis berücksichtigt.

Es bleibt festhalten, dass Betreuungsutnerhalt aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht automatisch mit dem dritten Geburtstag des Kindes endet, sondern entsprechend der individuellen Entwicklung des Kindes auch über die Volljährigkeit hinaus andauern kann.