Fachanwalt Familienrecht Oldenburg
  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Menü Menü

Keine Auswanderung des Kindes: Neuruppin statt Andorra

19. März 2019/von Rechtsanwalt Henning Gralle

Nach der Trennung von Eltern kommt es häufig dazu, dass ein Elternteil – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen – seinen Wohnort verlegen muss. Insbesondere wenn aus der Beziehung hervorgegangene Kinder im Haushalt dieses Elternteils leben, hat eine örtliche Veränderung  Auswirkungen auf die Frage, ob und wie künftig Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil sichergestellt werden können. Im schlechtesten Fall kann ein solcher Ortswechsel zum völligen Abbruch persönlicher Kontakte führen.

Wenn es um die Auswanderung eines Elternteils geht, bedarf es einer umfassenden gerichtlichen Klärung, wie ein Fall aus Neuruppin zeigt. Nach 20 Jahren Ehe haben sich die Eheleute scheiden lassen, die 13-jährige Tochter lebte im Haushalt der Kindesmutter in Neuruppin in Brandenburg. Der Kindesvater, der enge Beziehung zu seiner Tochter hatte, wollte von Neuruppin nach Andorra umziehen und beantragte beim Familiengericht, ihm das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, damit er über den Lebensmittelpunkt seiner Tochter allein entscheiden kann. Die Tochter selbst hat den Wunsch geäußert, beim Vater leben zu wollen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 6. November 2018, Aktenzeichen 13 UF 174/17), dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter zu übertragen ist. Die elterliche Sorge sei aufzuheben gewesen, da es an einem Mindestmaß an Übereinstimmung bei den Eltern fehle. Der Grundsatz der Beziehungskontinuität spreche für einen Verbleib des 13-jährigen Mädchens im Haushalt der Mutter, da im dortigen Umfeld die Beziehung zu Geschwistern und zur Mutter wesentlich enger sei als zum Vater.

Darüber hinaus war auch entscheidend, dass es dem Kindesvater nicht gelungen ist, seine wirtschaftliche Situation für den Aufenthalt in Andorra deutlich zu machen. Zum einen habe der Kindesvater über längere Zeiträume keinen Unterhalt gezahlt, zum anderen habe er entsprechende Einkommens-und Vermögensverhältnisse nicht dargelegt und auch einen Arbeitsvertrag trotz Aufforderung des Oberlandesgerichts nicht vorgelegt. Beim Kindesvater sei ein wirtschaftlicher Mindeststandard nicht gewährleistet und eine ungesicherte wirtschaftliche Situation zu befürchten, die eine Instabilität der Lebensverhältnisse für das Kind mit sich bringe. 

Diese beiden Aspekte, enge Bindung zur Mutter und fehlende wirtschaftliche Grundlage beim Vater, sind nach Ansicht des OLG ausreichender Grund dafür, dass das Kind bei der Mutter in Neuruppin verbleibe, obwohl es gegenüber dem Gericht einen anderen Wunsch (Wechsel zum Vater nach Andorra) geäußert habe.

Fazit: Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung zu den persönlichen Umständen des Kindes, in die etwa seine Widerstandsfähigkeit mit Blick auf die notwendigen Anpassungsprozesse im Fall einer Auswanderung ebenso einzubeziehen sind, wie die Tatsache, dass das Kind durch die Auswanderung möglicherweise einen Elternteil nicht mehr so häufig sieht oder gar für den Fall, dass das Gericht eine Auswanderung des Kindes untersagt, es seine bisherige Hauptbezugsperson verliert.

Autor dieses Beitrages ist Rechtsanwalt Henning Gralle, Fachanwalt für Familienrecht www.fachanwalt-gralle.de

https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/07/140px-NWZ-Logo.png 141 140 Rechtsanwalt Henning Gralle https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/06/logo-gralle-neu3-300x90.png Rechtsanwalt Henning Gralle2019-03-19 17:21:222019-04-08 17:23:06Keine Auswanderung des Kindes: Neuruppin statt Andorra

Rechtsanwalt Henning Gralle veröffentlicht regelmäßig Artikel zu interessanten familienrechtlichen Themen in der Nordwest-Zeitung.

Weitere Beiträge:

  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
  • Reisevollmacht für den Spanienurlaub18. März 2025 - 18:18
  • ADHS-Behandlung ist von Bedeutung 25. Februar 2025 - 13:24
  • Düsseldorfer Tabelle 202522. Januar 2025 - 12:36
  • Kindeseltern entscheiden über Umgang19. November 2024 - 15:53
  • Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse entscheidend19. September 2024 - 10:17
  • Verwandtenpflege für Großkind17. Juli 2024 - 17:55
  • Altersunterhalt als Rentner28. Mai 2024 - 18:48
  • Kindesumgang gegen Geld sittenwidrig?3. Mai 2024 - 16:30
  • Sittenwidriger Darlehnsvertrag nicht nur bei Eheleuten5. Februar 2024 - 16:29
  • Betreuungsunterhalt bei Schwerstbehinderung auch für volljährige Tochter29. November 2023 - 12:14
  • Sorgerechts-Entzug bei fehlender Hilfe22. September 2023 - 9:15
  • Kein Sorgerechtsentzug bei versäumten U-Untersuchungen16. August 2023 - 19:45
  • Umgang mit Hund bei Beziehungsende22. Juni 2023 - 10:18
  • Jugendamt muss Gericht einschalten22. Mai 2023 - 9:21
  • Hohes Einkommen – hoher Kindesunterhalt23. April 2023 - 14:53
  • Zweijähriges Kind ist vor Raketen zu schützen27. März 2023 - 15:39
  • Ehehaus während der Trennung aufteilen 28. Februar 2023 - 17:00

Rechtsanwalt / Fachanwalt
Henning Gralle

Alexanderstraße 111
26121 Oldenburg

  0441 / 96 94 81 40

  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
Kürzlich
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
Beliebt
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Unterhaltspflichten und ein weiteres Kind19. August 2014 - 16:05
  • OLG Oldenburg: Sorgerecht auch für den Vater17. März 2015 - 16:08
   © ralfzosel.de
0441 / 92 32 30 520
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Wechselmodell – Kindeswohl geht Elternwünschen vor Link to: Wechselmodell – Kindeswohl geht Elternwünschen vor Wechselmodell – Kindeswohl geht Elternwünschen vor Link to: Oberlandesgericht Oldenburg: vierjähriger Sohn darf mit Kindesmutter auswandern Link to: Oberlandesgericht Oldenburg: vierjähriger Sohn darf mit Kindesmutter auswandern Oberlandesgericht Oldenburg: vierjähriger Sohn darf mit Kindesmutter auswa...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen