Fachanwalt Familienrecht Oldenburg
  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Menü Menü

Kinder dürfen mit ihrem Vater nach Nigeria ausreisen

23. Juni 2016/von Rechtsanwalt Henning Gralle

Der Kindesvater arbeitet seit fünf Jahren im afrikanischen Nigeria in der dortigen Metropole Lagos. Seine beiden minderjährigen Kinder, inzwischen 14 und elf Jahre alt, lebten zuletzt bei den Großeltern, die Kommunikation zur Kindesmutter war stark beeinträchtigt. Der Kindesvater wollte seine Kinder mit nach Nigeria nehmen. Darf er das? Wohnmöglichkeiten und Lernmöglichkeiten in einer internationalen Schule sind dort vorhanden. Ein beruflicher Wechsel des Vaters nach Deutschland oder in das europäische Ausland ist nicht zu erwarten.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 23. Mai 2016 entschieden (Aktenzeichen 14 UF 3/16), dass die beiden Kinder sich emotional weit von der Mutter entfernt hätten und eine deutliche Ablehnung feststellbar sei. Die Kinder lehnen jeglichen Kontakt zur Mutter ab. Zwischen den Eltern besteht keinerlei Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Insoweit war die elterliche Sorge dem Vater allein zu übertragen. Sein Vorhaben, den Wohnsitz der beiden Kinder in das außereuropäische Ausland zu verlegen, widerspricht nicht dem Kindeswohl.

Der  wiederverheiratete Vater konnte deutlich machen, dass alle Familienmitglieder an einem Ort zusammenleben möchten und die berufliche Situation des Vaters eine Anwesenheit in Nigeria erfordere. Beide Kinder seien auf den Wechsel nach Afrika gut vorbereitet. Die Kinder hätten auch den Wunsch geäußert, mit dem Vater und dessen neuer Ehefrau zukünftig in Nigeria leben zu wollen.

Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter, die in Schleswig-Holstein lebt, hat das Oberlandesgericht abgelehnt, weil die Kinder ihre Mutter aus dem Leben verdrängt hätten und jeglichen Kontakt ablehnten. Zurzeit sei nicht erkennbar, dass es sich nur um eine vorübergehende Einstellung der beiden Kinder handele.

Im Ergebnis hat das OLG daher die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder auf den Vater übertragen, der nunmehr auch über den Wohnsitz der Kinder entscheiden kann. Einem Wechsel nach Nigeria steht nichts im Wege.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Henning Gralle – Fachanwaltskanzlei Seidelmann, Garms und Gralle, Alexanderstraße 111, Oldenburg. Tel. 0441/96 94 81 40 oder gralle@fachanwaelte-ol.de. Weitere Infos: www.fachanwaelte-ol.de.

OLG-Oldenburg-Entscheidung

https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/07/140px-NWZ-Logo.png 141 140 Rechtsanwalt Henning Gralle https://fachanwalt-gralle.de/wp-content/uploads/2015/06/logo-gralle-neu3-300x90.png Rechtsanwalt Henning Gralle2016-06-23 09:05:522016-06-28 09:31:12Kinder dürfen mit ihrem Vater nach Nigeria ausreisen

Rechtsanwalt Henning Gralle veröffentlicht regelmäßig Artikel zu interessanten familienrechtlichen Themen in der Nordwest-Zeitung.

Weitere Beiträge:

  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
  • Reisevollmacht für den Spanienurlaub18. März 2025 - 18:18
  • ADHS-Behandlung ist von Bedeutung 25. Februar 2025 - 13:24
  • Düsseldorfer Tabelle 202522. Januar 2025 - 12:36
  • Kindeseltern entscheiden über Umgang19. November 2024 - 15:53
  • Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse entscheidend19. September 2024 - 10:17
  • Verwandtenpflege für Großkind17. Juli 2024 - 17:55
  • Altersunterhalt als Rentner28. Mai 2024 - 18:48
  • Kindesumgang gegen Geld sittenwidrig?3. Mai 2024 - 16:30
  • Sittenwidriger Darlehnsvertrag nicht nur bei Eheleuten5. Februar 2024 - 16:29
  • Betreuungsunterhalt bei Schwerstbehinderung auch für volljährige Tochter29. November 2023 - 12:14
  • Sorgerechts-Entzug bei fehlender Hilfe22. September 2023 - 9:15
  • Kein Sorgerechtsentzug bei versäumten U-Untersuchungen16. August 2023 - 19:45
  • Umgang mit Hund bei Beziehungsende22. Juni 2023 - 10:18
  • Jugendamt muss Gericht einschalten22. Mai 2023 - 9:21
  • Hohes Einkommen – hoher Kindesunterhalt23. April 2023 - 14:53
  • Zweijähriges Kind ist vor Raketen zu schützen27. März 2023 - 15:39
  • Ehehaus während der Trennung aufteilen 28. Februar 2023 - 17:00

Rechtsanwalt / Fachanwalt
Henning Gralle

Alexanderstraße 111
26121 Oldenburg

  0441 / 96 94 81 40

  • Home
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aktuell
  • Kontakt
Kürzlich
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Kein Versorgungsausgleich zugunsten der Ehefrau19. November 2025 - 11:51
  • Keine Verpflichtung zur Nebentätigkeit22. Mai 2025 - 10:00
Beliebt
  • Kindeswohl spricht für bisherigen Kindergarten6. Februar 2026 - 16:40
  • Unterhaltspflichten und ein weiteres Kind19. August 2014 - 16:05
  • OLG Oldenburg: Sorgerecht auch für den Vater17. März 2015 - 16:08
   © ralfzosel.de
0441 / 92 32 30 520
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Bei Religionsfragen entscheiden die Eltern, nicht die Pflegefamilie Link to: Bei Religionsfragen entscheiden die Eltern, nicht die Pflegefamilie Bei Religionsfragen entscheiden die Eltern, nicht die Pflegefamilie Link to: Das eigene Kind impfen? Wer entscheidet? Link to: Das eigene Kind impfen? Wer entscheidet? Das eigene Kind impfen? Wer entscheidet?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen